Beratungs- und Koordinationsstelle für Selbsthilfegruppen e.V.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V

Die Fördermittel  nach § 20 h SGB V der GKV werden in zwei Förderstränge aufgeteilt:

1. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung ist für die finanzielle Unterstützung der originären, gesundheitsbezogenen Arbeit der Selbsthilfegruppen vorgesehen.

Möglich ist eine Bezuschussung für:

  • Miet- und Nebenkosten (mit Ausnahme anteili­ger Raum- und Mietkosten von Privaträumen)
  • Büroausstattung/-sachkosten
  • Regelmäßige Ausgaben für Internetauftritte
  • Regelmäßig erscheinende Medien (z. B. Mit­gliederzeitschriften, Newsletter) einschließlich deren Verteilung
  • Regelmäßige Schulungen oder Fortbildungen, die auf die Befähigung zur eigenen Organi­sations- und Verbandsarbeit sowie auf admi­nistrative Tätigkeiten abzielen, einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Tagungs-, Kongress- und Messebesuche
  • Reisekosten im Rahmen regionaler Vergabesitzungen
  • Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen einschließlich Ver­anstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote, die einen engen Bezug zu selbsthilfebezogenen Aufgaben der Selbsthilfegruppe, Selbsthilfekon­taktstelle oder Selbsthilfeorganisation haben

Für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung kann ein entsprechender Antrag im Original bis zum 31. 03. des jeweiligen Förderjahres für die Förderregion Oldenburg eingereicht werden bei der
AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse
Bettina Grieshop-Matterne
Persönlich
Neuer Markt 18
49377 Vechta
Tel.: 04441 - 922328617

Für Beratung und Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung!
Dafür haben wir eine telefonische BeKoS Fördersprechstunde von Januar bis März eingerichtet:
jeden Mittwoch von 15 bis 18 Uhr unter 0441 - 88 48 48 (darüber hinaus auch zu den BeKoS Sprechzeiten)
Persönliche Beratungen nach Terminabsprache.

Bitte ausschließlich das neue Antragsformular verwenden und das Antragsformular über Firefox, Chrome Browser oder Adobe Acrobat Reader öffnen, damit die Rechenfunktion aktiviert ist. Das gleiche gilt auch für  den Verwendungsnachweis über 750 €. Der Adobe Acrobat Reader kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

Das neue Antragsformular ist auf der GKV-Seite zu finden, unter:
www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/selbsthilfegruppen-antragsformulare

oder hier:

Download: PDF-Dokument Antragsformular Pauschalförderung 2026

Erläuterungen zur Pauschalförderung hier in der Informationsbroschüre:
Download: PDF-Dokument Informationsbroschüre 2026

Ergänzung zur Infobroschüre: Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen sind förderfähig, wenn sie einem bestimmten Krankheitsbild aus einer Krankheitsgruppe gemäß Krankheitsverzeichnis des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung zugeordnet werden können.
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen sind nicht förderfähig, wenn sie sich zu mehr als einem unterschiedlichen Krankheitsbild aus unterschiedlichen Krankheitsgruppen zusammengeschlossen haben. Hierbei geht es um indikationsübergreifende Selbsthilfegruppen zu zwei unterschiedlichen Haupterkrankungen. Etwaige Nebendiagnosen/Krankheitsfolgen zu Erkrankungen sind weiterhin möglich, es geht vorrangig darum, zu welchem Schwerpunktthema sich die Selbsthilfegruppe austauscht und zusammengeschlossen hat. Die Selbsthilfegruppe hat dann dieses Krankheitsbild, womit sie sich schwerpunktmäßig beschäftigt, im Antrag einzutragen. Oder einfach ausgedrückt: Es darf auf S. 3 beim Antrag nur ein Kreuz beim Krankheitsverzeichnis gemacht werden.

Download: PDF-Dokument Verwendungsnachweis Pauschalförderung bis 750 €

Download: PDF-Dokument Verwendungsnachweis Pauschalförderung über 750 €

2. Krankenkassenindividuelle Projektförderung

Gefördert werden einmalig stattfindende, zeitlich und inhaltlich begrenzte Aktivitäten (Projekte), die zielorientiert ausgerichtet sind.

Projekte können auch mehrjährig bzw. auch überjährig laufen.

Sie sollen über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt sein, wie z.B.

  • Einmalig stattfindende Vorträge oder Workhops
  • Gruppenspezifische Informationsmaterialien
  • Besondere Aktivitäten mit eindeutigem Gesundheitsbezug

Ausgeschlossen von der Förderung sind reine Freizeitaktivitäten, wie z.B. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Urlaubsreisen oder Leistungen der GKV, die nach anderen Rechtsgrundlagen erstattet werden.

Förderanträge können schriftlich im Original anhand der von den Krankenkassen bereitgestellten Antragsvordrucke ganzjährig gestellt werden.

Antragsformulare unter: www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/selbsthilfegrupen-antragsformulare
--> Bitte runterscrollen!!!

Download:  Antrag Projektförderung AOK (als bearbeitbare PDF-Datei)

Download:  Verwendungsnachweis Projektförderung AOK (als bearbeitbare PDF-Datei)

Die Krankenkassenindividuelle Förderung ist das ganze Jahr über bei einigen Krankenkassen möglich.
Eine Übersicht der Krankenkassen, die für Oldenburg zuständig sind, finden Sie hier:
Download: PDF-Dokument Ansprechpartner Projektfoerderung 2025